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Förderung Solothurner Holz

Projekteingabe für ein Gesuch zur Förderung
von Solothurner Holz gemäss den folgenden Weisungen. 

Gestützt auf WaGSO §23, WaVSO §53 e) und den Kantonsratsbeschluss vom 17. November 2021 unterstützt das Amt für Wald, Jagd und Fischerei Bauvorhaben im Kanton Solothurn, bei welchen Holz aus Solothurner Wäldern als Baumaterial verwendet wird. Es werden bis zu 10 % der Kosten des verwendeten Holzes rückvergütet. Als Gesamtkosten können die anfallenden Kosten fürs Holz, bis es beim Holzbau-Unternehmen angekommen ist, angegeben werden (siehe Beispiel unten).

    Gesuchsteller/in:



    Ausgeführte Konstruktion:







    Höhe der beantragten Prämie:

    Die Weisungen für Unterstützungsbeiträge zur Förderung von Solothurner Holz vom 31. Januar 2022 legen den Mindestbetrag der Prämie auf 500 Franken und den Höchstbetrag auf 20’000 Franken fest.




    Bestätigung über die Verwendung von Holz aus Solothurner Wäldern als Baumaterial für das Projekt

    Die Solothurner Herkunft des verwendeten Holzes für das Projekt wird nachgewiesen durch:


    Obligatorische Anhänge und/oder Informationen

    • Holzschlagbewilligungen(en) oder Rundholzlos(e)
    Datei hochladen (PDF, max. 3 MByte)


    • Lieferschein(e) oder Rechnung(en) der Sägerei(en) mit den ausgewiesenen Holzkosten
    Datei hochladen (PDF, max. 3 MByte)


    • Lieferschein(e) oder Rechnung(en) der Zimmerei oder des Holzbauers mit den ausgewiesenen Holzkosten
    Datei hochladen (PDF, max. 3 MByte)


    • Bescheinigung der Projektleitung, die der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin mit der Durchführung des Projekts beauftragt hat
    Datei hochladen (PDF, max. 3 MByte)

    Unterstützungsbeiträge werden gestützt auf WaGSO §23 gewährt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Bestimmung dieses Gesetztes verstösst, kann mit Haft oder mit Busse bis zu 5'000 Franken, im Wiederholungsfall bis 20'000 Franken bestraft werden.



    Durch Anklicken des Buttons «Gesuch einreichen» wird der Antrag vorgeprüft und an das Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF) zur Genehmigung weitergeleitet.

    Für eine bessere Bearbeitung des Antrags können weitere Informationen angefragt werden.(*)Der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin bestätigt, dass alle Bedingungen verstanden wurden und die zur Verfügung gestellten Unterlagen geprüft werden.(*)






    Sollten Sie Probleme mit der Eingabe des Formulars haben, wenden Sie sich bitte an: Laura Ramstein 032 622 51 27 oder senden Sie eine Email.